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   LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18   

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LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18 (https://dejure.org/2022,3662)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2022 - L 9 U 175/18 (https://dejure.org/2022,3662)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - L 9 U 175/18 (https://dejure.org/2022,3662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 3 Abs. 1 GG, § 131 Abs. 4 SGG, § 44 SGB 4, § 47 SGB 4, § 50 SGB 4
    Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungültigkeit der Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte im Jahre 2017; Ausschluss der nicht dort unfallversicherten Bezieher einer Altersrente aus der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sozialwahlen 2017 der SVLFG sind ungültig und müssen wiederholt werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 28/14 R

    Sozialversicherungswahl - Gültigkeit einer Vorschlagsliste einer

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Denn Streitigkeiten über die Gültigkeit von Wahlen zur Vertreterversammlung eines Sozialversicherungsträgers sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung im Sinne von § 51 Abs. 1 SGG, was auch durch § 131 Abs. 4 SGG verdeutlicht wird, der die Wahlanfechtungsklage voraussetzt (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 28/14 R, juris, Rn. 10).

    Sie zielt nicht nur auf die Feststellung, dass die Wahl ungültig ist, sondern auch auf die gerichtlich zu bestimmenden Folgerungen, die sich aus ihrer Ungültigkeit ergeben, § 131 Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 28/14 R, juris, Rn. 10).

    Gegenstand der Wahlanfechtung ist allein die Wahl selbst, hier die im Jahr 2017 durchgeführte Wahl zur Vertreterversammlung der Beklagten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte, § 57 Abs. 2 SGB IV, nicht jedoch der während des Wahlverfahrens ergangene Beschluss des Wahlausschusses (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 28/14 R, juris, Rn. 13).

    Es wurde auch der vor Klageerhebung obligatorische Rechtsbehelf der Beschwerde nach § 24 SVWO gegen die Entscheidung des Wahlausschusses (§ 57 Abs. 4 SGB IV), die Kläger nur als freie Liste zuzulassen und das Kennwort zu ändern, erfolglos eingelegt (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 28/14 R, juris, Rn. 11, sogenannte negative Prozessvoraussetzung).

    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind auf die Wahlanfechtungsklage nach § 57 Abs. 2 SGB IV berechtigt und verpflichtet, alle Wahlvorgänge von Beginn des Wahlverfahrens bis zur Feststellung des Ergebnisses und zur endgültigen Verteilung der Sitze sowohl auf ihre formale Gesetzmäßigkeit als auch auf ihre materielle Richtigkeit, d. h. auf das Vorliegen von Wahlfehlern zu überprüfen; Wahlfehler sind alle Verletzungen von Wahlrechtsvorschriften mit Ausnahme solcher Rechtsverstöße, die das Ergebnis der Wahl nicht beeinflusst haben können, sog. mandatsirrelevante Wahlfehler (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984, 1/8 RK 18/83, juris, Rn. 31; Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 28/14 R, juris, Rn. 27).

    Für Wahlanfechtungsklagen ist der Regelstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG zu Grunde zu legen, da genügend Anhaltspunkte für eine Bewertung des Streitgegenstandes nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers fehlen (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 28/14 R, juris, Rn. 29).

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R

    Sozialversicherungswahl - Friedenswahl - freie Liste - Vorschlagsliste -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Da es bei der Wahlprüfung ausschließlich um die Feststellung der Mandatsverteilung geht, beschränkt sich auch das Prüfverfahren auf Fehler, die diese Verteilung beeinflussen können (mandatsrelevante Fehler); die Verletzung von Wahlvorschriften, die sich auf das Wahlergebnis nicht ausgewirkt haben (mandatsirrelevante Fehler), bleibt daher im Wahlprüfungsverfahren unbeachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 26/02 R, juris, Rn. 22; Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 16).

    d) Bereits aus der Ungültigkeit der Wahl folgt, dass diese zu wiederholen ist (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 26/02, juris, Rn. 20; vgl. § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB IV).

    Der Senat ist jedenfalls berechtigt festzustellen, dass als Folge der Ungültigkeit der Wahl (§ 131 Abs. 4 SGG) diese zu wiederholen ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 26/02 R, juris, Rn. 20).

  • BSG, 14.06.1984 - 8 RK 18/83

    Wahl zum Selbstverwaltungsorgan; Erwerben eines Mandats; Ungültige Wahl;

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind auf die Wahlanfechtungsklage nach § 57 Abs. 2 SGB IV berechtigt und verpflichtet, alle Wahlvorgänge von Beginn des Wahlverfahrens bis zur Feststellung des Ergebnisses und zur endgültigen Verteilung der Sitze sowohl auf ihre formale Gesetzmäßigkeit als auch auf ihre materielle Richtigkeit, d. h. auf das Vorliegen von Wahlfehlern zu überprüfen; Wahlfehler sind alle Verletzungen von Wahlrechtsvorschriften mit Ausnahme solcher Rechtsverstöße, die das Ergebnis der Wahl nicht beeinflusst haben können, sog. mandatsirrelevante Wahlfehler (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984, 1/8 RK 18/83, juris, Rn. 31; Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 28/14 R, juris, Rn. 27).

    Dieser Fehler wiegt schwer, weil die Wahl zur Vertreterversammlung die Grundlage und der einzige Zugang für eine selbstverantwortliche demokratische Mitwirkung der Betroffenen an der Verwaltung des sozialen Rechtsstaats ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juni 1984, 1/8 RK 18/83, juris, Rn. 33).

    Die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl trägt dem Erforderlichkeitsgrundsatz Rechnung, nach dem jede Wahlprüfung nur in dem unbedingt notwendigen Umfang in den bereits abgelaufenen Wahlvorgang eingreifen darf (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juni 1984, 1/8 RK 18/83, juris, Rn. 40).

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertreterversammlung - Beschränkung -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Ob eine Übertragung dieser Grundsätze auf Sozialversicherungswahlen nur mit Einschränkungen möglich (BSG, Urteil vom 15. November 1973, 3 RK 57/72, juris, Rn. 13) oder über Art. 3 Abs. 1 GG der in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG enthaltene Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit auch für Wahlen zur Vertreterversammlung verbindlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 20 f., für Wahlen zur Vertreterversammlung der KÄV), kann dahinstehen.

    Da es bei der Wahlprüfung ausschließlich um die Feststellung der Mandatsverteilung geht, beschränkt sich auch das Prüfverfahren auf Fehler, die diese Verteilung beeinflussen können (mandatsrelevante Fehler); die Verletzung von Wahlvorschriften, die sich auf das Wahlergebnis nicht ausgewirkt haben (mandatsirrelevante Fehler), bleibt daher im Wahlprüfungsverfahren unbeachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2003, B 1 KR 26/02 R, juris, Rn. 22; Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 16).

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Das BSG habe zudem in seiner Entscheidung vom 20. August 2019 (B 2 U 35/17 R) ausdrücklich zugrunde gelegt, dass es sich bei dem dort klagenden Jagdunternehmen um ein landwirtschaftliches Unternehmen handele.

    seien als Hilfsunternehmen in Folge des BSG-Urteils vom 20. August 2019 (B 2 U 35/17 R) überwiesen worden.

  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Wahlen - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Die Entscheidung kann mithin auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen, was im Allgemeinen nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Notwendigkeit einer Beiladung begründet und von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu beachten ist (BSG, Urteil vom 14. Oktober 1992, 14a/6 RKa 58/91, juris, Rn. 31).

    Bei einem Urteil, das eine Wahl für ungültig erklärt, tritt zudem eine Rechtskrafterstreckung auch ohne Beiladung ein, weil es Gestaltungswirkung hat, sodass jedermann die Ungültigkeit der Wahl gegen sich gelten lassen muss (BSG, Urteil vom 14. Oktober 1992, 14a/6 RKa 58/91, juris, Rn. 32).

  • LSG Hessen, 12.05.2017 - L 2 AR 1/17

    Sozialwahl; Erweiterung der wahlberechtigten Gruppe; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen auf die Ausführungen der Beklagten, den Beschluss des 2. Senats des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2017 (L 2 AR 1/17 B ER) und den Beschluss des Bundeswahlausschusses Bezug genommen.

    Soweit sich das Sozialgericht auf den Beschluss des 2. Senats des LSG Hessen vom 12. Mai 2017 (L 2 AR 1/17 B ER) beziehe, trage dieser die Entscheidung nicht, da die dort maßgebliche Frage, ob Rentenbezieher i. S. d. § 47 Abs. 3 Nr. 2 SGB IV nur die Bezieher einer Unfallrente seien, vorliegend nicht erheblich sei.

  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17

    Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Zwar ist bei der Interpretation einer Norm ein klar erkennbarer Willen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu respektieren (vgl. BVerfG, NJW 2019, 351, 354).
  • BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95

    Gemeinderat

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (vgl. BVerfGE 93, 373, 376).
  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18
    Zwar gilt bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen, dass Rügen, die erstmals im gerichtlichen Wahlprüfungsverfahren vorgebracht werden, unzulässig und präkludiert sind (siehe z. B. BVerfGE 79, 50; Hessischer StGH, Urteil vom 11. Januar 2021, P.St. 2733, 2738, juris, Rn. 122 f.; VGH Kassel, Urteil vom 8. Mai 2008, 8 UE 1851/07 , juris, Rn. 37 -39; Glauben , NVwZ 2017, 1419, 1419; Brocker , in BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber, Art. 41 Rn. 23, Stand: 15.08.2021).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B

    Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen

  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • StGH Hessen, 11.01.2021 - P.St. 2733

    Urteil über Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl 2018

  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 57/72

    Versicherungsträger - Vertreterversammlung - Wahl - Anfechtung - Friedenswahl

  • BSG, 10.08.2021 - B 2 U 15/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Jagdverband - Aufnahmebescheid

  • BSG, 23.09.1982 - 8 RK 19/82

    Paritätische Selbstverwaltung; Allgemeine Ortskrankenkassen; Arbeitgeber und

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. Januar 2022 - L 9 U 175/18 - aufgehoben und die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 9. August 2018 - S 11 R 250/17 - zurückgewiesen.

    das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. Januar 2022 - L 9 U 175/18 - aufzuheben und die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 9. August 2018 - S 11 R 250/17 - zurückzuweisen.

    Während das SG Kassel (Beschluss vom 13.4.2017 - S 9 U 3/17 ER - juris) und der 2. Senat des Hessischen LSG (Beschluss vom 12.5.2017 - L 2 AR 1/17 B ER - juris) die Frage im einstweiligen Rechtschutzverfahren verneint haben, hat sie - anders als zuvor das SG (Urteile vom 9.8.2018 - S 11 R 246/17, S 11 R 248/17 und S 11 R 250/17, alle juris) - der 9. Senat des Hessischen LSG bejaht (Hessisches LSG Urteile vom 28.1.2022 - L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18, alle juris) .

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 6/22 R

    Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ungültig?

    Während das SG Kassel (Beschluss vom 13.4.2017 - S 9 U 3/17 ER - juris) und der 2. Senat des Hessischen LSG (Beschluss vom 12.5.2017 - L 2 AR 1/17 B ER - juris) die Frage im einstweiligen Rechtschutzverfahren verneint haben, hat sie - anders als zuvor das SG (Urteile vom 9.8.2018 - S 11 R 246/17, S 11 R 248/17 und S 11 R 250/17, alle juris) - der 9. Senat des Hessischen LSG bejaht (Hessisches LSG Urteile vom 28.1.2022 - L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18, alle juris) .
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